Über uns‎ > ‎

Gemeinschaftsfischen


Um uns vor dem leidigen Thema "ist das nicht ein Wettfischen oder Preisfischen?" entgültig zu distanzieren haben wir für unsere Gemeinschaftsfischen eigene Regeln aufgestellen. Bei Befolgung untenstehender Regeln ist somit eindeutig geklärt, dass unsere Gemeinschaftsfischen nichts mit Preis- oder Wettfischen zu tun haben.

Regeln für Gemeinschaftsfischen des Vereins kremstalfischer.net

Unter Gemeinschaftsfischen verstehen wir gesellige, private Treffen, bei welchen sich mehr als zwei Fischer(innen) am Wasser treffen um Ihrem gemeinsamen Hobby, der Angelfischerei, nachzugehen, und die innerhalb einer bestimmten Zeit ein Gewässer unter gleichen Bedingungen befischen.

Unser Gemeinschaftsfischen hat keinen Wettbewerbscharakter und wird nicht im Rahmen eines Wettbewerbes durchgeführt:

  • Unsere Gemeinschaftsfischen sind keine öffentlichen Veranstaltungen.
  • Zu unseren Gemeinschaftsfischen ist keine Anmeldung erforderlich.
  • Für unsere Gemeinschaftsfischen ist keine Teilnahmegebühr, Nenngeld oder ähnliches zu entrichten.
  • Die Lizenz ist beim Bewirtschafter(in) zu lösen. Ein geringer Aufschlag für den Organisationsaufwand ist zulässig (z.B. für Bereitstellung von Jause und Getränken).
  • Eine eventuelle abschließenden Bewertungen der Fangergebnisse ist nur für waidgerecht gefangene und getötete Fische im Rahmen der Lizenz zulässig und erfolgt nur im privaten Rahmen. Es werden keine Preise verliehen. Kleine Anerkennungen wie Urkunden, Pokale und Medaillen für die Teilnahme sind zulässig.
  • Eine Erfassung des Fangs insgesamt wird nur auf Verlangen des Bewirtschafters(in) zum Zwecke der Bestandserfassung und Bestandsregulierung durchgeführt.
  • Es werden für unsere Gemeinschaftsfischen keine Gewässer abgesperrt oder reserviert sondern im Rahmen einer normalen (Tages)Lizenz befischt.
  • Andere Fischer, welche nicht am Gemeinschaftsfischen teilnehmen sind uns willkommen.
  • Die Grundsätze der Waidgerechtigkeit sind für uns selbstverständlich und werden ausnahmslos beachtet.

Der Fischfang bei Gemeinschaftsfischen in Oberösterreich erfolgt ausnahmslos nach den Bestimmungen des OÖ. Fischereigesetzes. Sonst nach den in dem jeweilig Land gültigen Bestimmungen.

Da unsere Gemeinschaftsfischen alle Merkmale eines Preis- oder Wettfischen fehlen handelt es sich daher auch nicht um ein Preis- oder Wettfischen und unterliegen daher auch nicht der OÖ. Wettfischverordnung.